Lebensmittelkontrolleure in der Apotheke

Der ein- oder andere von euch hat es vielleicht schon einmal erlebt, dass die Lebensmittelkontrolleure in der Apotheke standen, und sich einmal umsehen wollten. Das passiert aber eigentlich eher selten, obwohl in den Apotheken natürlich auch Lebensmittel wie Bonbons, Gummibärchen oder Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden. In Nordrhein-Westfalen werden diese Besuche nun häufiger einmal vorkommen, denn das Land hat beschlossen, dass künftig auch Apotheken nicht mehr nur stichprobenhaft und anlassbezogen, sondern turnusmäßig besucht werden sollen. Die Bezahlung dieser Kontrollen bleibt zusätzlich noch an den Inhabern hängen. Was ihr wissen müsst, wenn der Lebensmittelkontrolleur kommt, erfahrt ihr hier.

Was die Behörde kontrolliert

Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln und Kosmetika. Das bedeutet, dass die Kontrolleure sich die Verfalldaten genauer betrachten, und nachsehen, ob ein Produkt das im Regal steht die Mindesthaltbarkeit bereits überschritten hat. Des Weiteren darf ein Lebensmittelkontrolleur sich die Dokumentation zu Wareneingängen, die Lagerung sowie die Einhaltung der Kühlkette bei kühlpflichtigen Lebensmitteln vorzeigen lassen. Theoretisch ist auch der Zustand von Fußböden, Handwaschbecken oder Wasseranschlüssen ein möglicher Gegenstand der Lebensmittelkontrolle, der sollte aber in einer Apotheke ohnehin immer einwandfrei sein. Auch Fragen zur Herkunft der Produkte und zum Eigenkontrollsystem der Apotheke darf ein Kontrolleur stellen, und die Papiere dazu müssen ihm auf Verlangen vorgelegt werden. Diese Überwachungspflicht ergibt sich aus § 6 Abs.1 oder Abs. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts.

Wie oft die Apotheken kontrolliert werden

Es gibt hier noch keine festen Regeln, aber grundsätzlich ist es so, dass die Betriebe immer ohne Vorankündigung in einem bestimmten Turnus oder nach Hinweisen von Verbrauchern oder Dritten kontrolliert werden. Betriebe, die in der Vergangenheit einmal negativ aufgefallen sind, werden häufiger überprüft. Die Kontrolleure suchen dabei nach krankheitserregenden Keimen, Rückständen von Pflanzenschutzmitteln, Schwermetallen und anderen unerwünschten Stoffen. Auch die Zusammensetzung und Kennzeichnung der Produkte wird überprüft. Wenn ihr beispielswise einen selbst gemischten Haustee oder eine Kosmetik-Eigenmarke führt, die bei euch hergestellt und etikettiert wird sollet ihr hier ganz genau hinschauen. Ergeben sich bei der Kontrolle Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen bestehende Vorschriften, dann werden die Produkte beanstandet und im Falle einer Gesundheitsgefährdung aus dem Handel entfernt. Es kann auch vorkommen, dass einige zufällig ausgewählte Produkte im Rahmen der Kontrolle mitgenommen, und labortechnisch überprüft werden. Auskunftspflichtig ist übrigens nur der/die Apothekenleiter:in, der oder die sich aber nicht selbst belasten muss, sollte ein Verstoß gefunden werden.

Die Kosten der Kontrollen

Auch wenn die Kontrolle nicht selbst bestellt wurde: sie muss trotzdem bezahlt werden. Wie hoch die Gebühren für die Apotheken sein werden, ist noch nicht ganz klar. Die Frequenz der Besuche kann stark schwanken. Laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hängt das mit der Risikokategorie des Betriebs zusammen. Hier wird die Betriebsart, das Verhalten des Unternehmers, die Verlässlichkeit der Eigenkontrollen und das Hygienemanagement herangezogen bei der Entscheidung, ob die Kontrollen wöchentlich oder nur dreijährlich stattfinden. Da die Apotheke als Betrieb sicherlich in die Kategorie mit geringem Risiko fällt, dürften keine allzu häufigen Kontrollen zu erwarten sein. Schaut man sich auf den Seiten der Gebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen um, so findet man keine genauen Kostenaufstellungen, denn diese werden immer nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grob geschätzt wird eine durchschnittliche Apotheke aber sicher nicht länger als eine Stunde lang geprüft, und die Kosten liegen dann noch unter 100 Euro. Das klingt zwar nicht besonders viel, bedeutet aber eine weitere unnötige bürokratische Hürde. Apotheken gehören sicher zu den meistreglementierten Betrieben überhaupt, da fragt man sich natürlich, ob eine solche “Bonbonkontrolle” nicht eigentlich unnötig ist und alle Beteiligten nur Nerven und Geld kostet, ohne einen Mehrwert zu bringen.

 

Quellen:

https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/01_WerMachtWas/lm_WerMachtWas_node.html

https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-lebensmittelkontrollen/FAQ-lebensmittelkontrollen_List.html

Kostenpflichtige Kontrolle : NRW: Lebensmittelüberwachung in Apotheken jetzt regelmäßig statt nur anlassbezogen (deutsche-apotheker-zeitung.de)

Wenn der Lebensmittelkontrolleur in der Apotheke steht … (deutsche-apotheker-zeitung.de)

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2023/05/02/nrw-lebensmittelueberwachung-in-apotheken-jetzt-regelmaessig-statt-nur-anlassbezogen

Werde PTA CHANNEL Insider!

Melde Dich zu unserem Newsletter an und erfahre immer als erstes, wenn es News oder exklusive Aktionen auf Deinem PTA CHANNEL gibt!

Logge dich bitte zunächst ein.

Zum Login